Winterdienst in Gelsenkirchen
Wer ein Grundstück an einer Straße besitzt, muss im Winter den Gehweg räumen und streuen. Wir übernehmen das für Hausverwaltungen, Eigentümer und Gewerbe in Gelsenkirchen und Umgebung – mit Bereitschaft rund um die Uhr und dokumentierten Einsätzen.

Was wir im Winterdienst übernehmen
Sobald Schnee fällt oder Glätte droht, rücken wir aus: Gehwege, Hauszugänge und Zufahrten werden geräumt und gestreut, bei anhaltendem Schneefall auch mehrmals am Tag. Welche Flächen dazugehören, legen wir bei der Besichtigung fest.
Jeder Einsatz wird mit Datum und Uhrzeit dokumentiert. Diese Dokumentation brauchen Sie, wenn nach einem Sturz die Frage aufkommt, ob geräumt und gestreut wurde.
- Schneeräumung von Gehwegen und Hauszugängen
- Streuen bei Glätte
- Zufahrten und Stellplätze nach Absprache
- Bereitschaft rund um die Uhr
- Mehrfacheinsätze bei anhaltendem Schneefall
- Dokumentation jedes Einsatzes

Winterdienst für Verwaltung, Vermieter und Gewerbe
Hausverwaltungen & WEG
Mehrere Objekte, ein Ansprechpartner, eine Dokumentation, die Sie bei Bedarf vorlegen können.
Private Eigentümer
Keine Frühschicht mit der Schneeschaufel, auch nicht im Urlaub oder bei Krankheit.
Gewerbeobjekte
Eingänge und Stellplätze werden früh geräumt, damit Kunden und Mitarbeiter sicher ankommen.
Was die Gelsenkirchener Satzung verlangt
In Gelsenkirchen regelt die Straßenreinigungssatzung in § 2b den Winterdienst der Anlieger. Schnee und Glätte, die zwischen 7 und 20 Uhr entstehen, müssen grundsätzlich unverzüglich beseitigt werden. Was nach 20 Uhr fällt, muss bis 7 Uhr am nächsten Morgen weg sein, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr.
Geräumt wird in einer Breite, die Fußgängern mit Rollator und Rollstuhlfahrern das gefahrlose Passieren ermöglicht. Fehlt ein Gehweg, gilt ein Streifen von 1,50 Metern entlang der Grundstücksgrenze. Salzhaltige Streumittel dürfen nur so sparsam wie nötig eingesetzt werden, auf Baumscheiben und begrünten Flächen gar nicht. In den Nachbarstädten gelten eigene Satzungen, nach denen wir uns vor Ort richten.
Quelle: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Gelsenkirchen, Stand 28. Änderungssatzung vom 18.12.2025.
So erhalten Sie Ihr Angebot
- 1
Anfrage senden
Per Formular, Telefon oder WhatsApp. Nennen Sie Objektadresse, gewünschte Leistung und den geplanten Beginn. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
- 2
Kostenlose Besichtigung vor Ort
Wir sehen uns das Objekt an und klären Flächen, Besonderheiten und Intervalle direkt mit Ihnen. Die Besichtigung kostet Sie nichts.
- 3
Angebot erhalten
Sie bekommen ein Angebot mit Leistungsumfang und Intervallen. Erst wenn alles passt, starten wir.

Häufige Fragen: Winterdienst
Wann muss in Gelsenkirchen geräumt werden?
Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr grundsätzlich unverzüglich. Was nach 20 Uhr fällt, bis 7 Uhr am Folgetag, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr (§ 2b Straßenreinigungssatzung).
Wann sollte ich den Winterdienst beauftragen?
Am besten im Herbst, vor dem ersten Frost. Dann ist Ihr Objekt fest eingeplant, wenn der erste Schnee kommt.
Wird jeder Einsatz dokumentiert?
Ja, mit Datum und Uhrzeit. Die Dokumentation erhalten Sie auf Anfrage.
Räumen Sie auch Zufahrten und Parkplätze?
Ja, nach Absprache. Welche Flächen dazugehören, legen wir bei der Besichtigung fest.
Ist die Besichtigung kostenlos?
Ja. Wir sehen uns die Flächen vor Ort an und erstellen danach Ihr Angebot für die Saison.
Winterdienst in Gelsenkirchen und Umgebung
Unser Standort ist Hasseler Straße 113B, 45896 Gelsenkirchen. Von hier betreuen wir Objekte in Gelsenkirchen und im Umkreis von rund 30 Kilometern. Ihr Ort fehlt in der Liste? Fragen Sie kurz nach.
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